
Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?

Das unablässige sowie willentliche Herabsetzen, Ausgrenzen und Diskriminieren von Personen über einen längeren Zeitabschnitt beschreibt man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei um keinen Rechtsbegriff. Unter dem Wort Mobbing fasst man verschiedene Handlungen zusammen, die aber nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist eine diffizile Angelegenheit, die allein in Deutschland angenähert 1,5 Millionen Beschäftigte am Arbeitsplatz betrifft.
Mobbing im beruflichen Umfeld wird zumeist durch unzureichende Arbeitsorganisation hervorgerufen, weil die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, welche unter negativen Verhältnissen Auseinandersetzungen und Feindseligkeiten begünstigt. Schafft es die Betriebsleitung des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu verbessern, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein System mit zahllosen möglichen Beteiligten, dass es zu verstehen gilt. Manche Mitarbeiter schauen einfach nicht hin, weil sie sich sorgen eventuell selbst zum Opfer zu werden, derweil andere vergnügt zugucken und hinzu kommen die Mittäter welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen bestärken.
Wenn ein Mitarbeiter das fühlt, dass er gemobbt wird, kann er sich zur Wehr setzen, indem er zunächst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Falls das nicht hilft, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.
In dem Tagebuch muss der Gemobbte alle Mobbinghandlungen für einige Wochen genau sammeln, das bedeutet, sorgfältig eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Eigene Wertungen, Verallgemeinerungen, bloße Vermutungen und Beschimpfungen sollten dabei vermieden werden.
Gehen mit solchen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, Beleidigungen, weitere Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber ausnahmslos in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.
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