Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Wenn rechtliche Angelegenheiten zu tätigen sind, werden Anwälte gerufen Mal kann das ein Patentanwalt sein, sofern es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung von juristischen und natürlichen Personen. Darüber hinaus gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, die sich um die rechtlichen Probleme in Unternehmen und Verbänden kümmern.

Sofern ein Anwalt spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist ihm erlaubt sich als Fachanwalt zu bezeichnen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 für 24 Rechtsgebiete erreichbar. Auf welche Weise aus einem Rechtsanwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Nicht ganz 28 Prozent der Rechtsanwälte sind auch Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besondere Kenntnisse im Individualarbeitsrecht, dem Verfahrensrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht nachweisen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehört in diesem Kontext das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.

Priorität hat aber das Individualarbeitsrecht, weil dort besondere Kenntnisse hinsichtlich den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, und des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bekommen. muss der Bewerber mindestens 100 selbst bearbeitete Fälle nachweisen, davon müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt ist, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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