Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Geldzahlung in aller Regel keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist im allgemeinen dem Umstand geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz beabsichtigt bestehende Arbeitsverhältnisse zu schützen, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu ermöglichen.

Trotzdem kann man in Deutschland Abfindungsansprüche unterscheiden – in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare und jene, die nicht erzwingbar sind. Niemals erzwingbar sind Abfindungen nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts allerdings, wenn der Tarifvertrag, ein Sozialplan oder das Betriebsverfassungsgesetz diese vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der entscheidenden Aspekte bei der Gestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld I. Mit einer unbedachten Unterzeichnung einen Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe wird nicht kraft Gesetzes festgelegt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Hierbei sind die Arbeitnehmer meistens im Nachteil, da diese ihrem Gegenpart bei den Verhandlungen aus mehreren Gründen unterlegen sind.

Die Arbeitgeber versuchen, aus einer Position der wirtschaftlichen, psychologischen und intellektuellen Stärke, die Abfindungshöhe zu drücken, zudem verfügen sie auch über mehr Erfahrungen. Deshalb lohnt es sich zu prüfen, ob es sich lohnt die beschriebenen Nachteile durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts auszugleichen.

Selbstredend existiert bei derartigen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein verhandlungssicherer Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine angemessene Abfindung zu erhalten? Unsere Gießener Anwälte erhandeln wiederkehrend außerordentlich hohe Abfindungen für unsere Klienten, daher raten wir guten Gewissens, in Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu beanspruchen.

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer in Gießen. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0641 20105405


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