Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Im Regelfall kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einzig unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Das gilt sowohl für den kündigenden Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchten. Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zum Beendigen des bestehenden Vertragsverhältnisses.

Kündigungsfristen werden per arbeits- oder tarifvertraglicher Vereinbarungen getroffen, wenn jedoch solche fehlen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Betrieben mit über zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate gearbeitet hat und sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung sehr gut begründen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei einer personenbezogenen Kündigung eines Mitarbeiters geht es um dessen Person, nachdem dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Sowas kann entweder durch eine Erkrankung oder eine Änderung des Status bedingt sein.

Betriebsbedingte Kündigungen kommen in Frage, wenn der Arbeitsplatz eines Beschäftigten im Betrieb wegfällt und es für diesen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. In diesem Fall möchte der Arbeitgeber diesen zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung erfolgt dann, wenn ein Mitarbeiter den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Das ist zweifellos der Fall, wenn ein Beschäftigter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Jede dieser Kündigungsarten muss möglichst präzise begründet werden und je schlechter die Begründung ist, desto geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf den Wirkungsgrad kommt es nämlich an, sofern sich ein Betroffener mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Gießen wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich zumeist durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.

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