Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein Weg um auf vertragswidriges Verhalten hinzudeuten und mit dem Memento zu verbinden dieses in der Folge zu unterlassen. Eine Abmahnung kann seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Arbeitgebers erteilt werden. In der Masse der Fälle erfolgt die Abmahnung jedoch durch den Arbeitgeber, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.

Die Abmahnung unterscheidet sich dabei signifikant von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wesentlichen Eigenschaften. Im Gegenteil zu Anhörung, Verwarnung und Co wohnt der Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion inne. Diese kündigt ganz unmissverständlich an, dass der Betroffene mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Unbedingt zu beachten: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, ist es arbeitsrechtlich gesehen eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – was nun?

Es gibt zahlreiche Optionen, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Arbeitnehmer können den Betriebsrat einschalten, einfach nichts tun, prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht oder eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen.

Eine vorschnelle Stellungnahme sollte der Abgemahnte sich besser verkneifen, denn es ist weder hilfreich, unüberlegt zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Immerhin kann es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Anschuldigungen befasst.

Zuweilen wird geraten, gegen eine erhaltene Abmahnung zu klagen, dabei gibt es aber Fälle, in denen es sinnvoller ist, nichts zu tun. Eine auffallend zu Unrecht veranlasste Abmahnung, kann bei einem möglichen Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker gezogen werden.

Wie die gebührendste Gegenmaßnahme auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den spezifischen Umständen ab. Erkennt der Betroffene eine Abmahnung als nachvollziehbar an, braucht er sein vertragswidriges Verhalten lediglich abzustellen. Sind die Dinge verzwickter, ist es besser, externe Hilfe einzuholen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfe durch den Fachanwalt

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