Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Honorierung anwaltlicher Leistungen erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Will der Auftraggeber des Rechtsanwalts in einem Verfahren beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenso 8000 Euro. Je nachdem was für eine Aufgabe beauftragt wurde, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Weniger einfach ist die Berechnung des Wertes, falls es in dem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Gesetzt es geht um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt grundsätzlich darauf an, welche Tätigkeiten aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 7.500,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 502,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 326,30 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 502,00 Euro, also 602,40 Euro. Inklusive der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.128,95 Euro.

Diese Summe ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 502,00 Euro hinzugerechnet werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1726,33 Euro. Doch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 3.318,20 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.064,96 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung sowie das damit einhergehenden Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, jedoch degressiv und nicht linear.

Zweifellos kann ein Gerichtsverfahren durchaus teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Gießen werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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