Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht steuert die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, speziell die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, falls relevant, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht dekretiert Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind zum einen die Arbeitgeber oder die sie vertretenden Verbände und zum anderen die Vertretungen der Arbeitnehmer, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Gegebenheiten des Betriebsverfassungsrechts, des Tarifrechts, sowie des Streik- und Aussperrungsrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist sehr kleinteilig aufgebaut, weil es trotz wiederholter Versuche, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Dadurch müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen plagen. 

Diese Rechtsquellen zeigen sich innerhalb einer Normenpyramide, die mit dem über allem stehenden EU-Recht und seinen Richtlinien startet und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als tiefste Ebene reicht. 

Genauso müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht einbeziehen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Gießen übernommen werden kann. 

Doch wann ist es empfehlenswert einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen? Selbstverständlich dann, wenn es um Bedeutendes geht, zum Beispiel Geld, die Karriere, berufliche Aussichten oder durchaus nur den guten Leumund. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist betreffend der Rechtslage jederzeit auf dem aktuellen Stand und weiß, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das ist entscheidend, wenn zum Beispiel die Bestimmungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Gießener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0641-20105405


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