Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Der Arbeitgeber ist eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln kann. Der Arbeitgeber ist meistens ein Selbständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die andere Partei im Arbeitsvertrag sind die Arbeitnehmer, da ohne Arbeitnehmer gäbe es auch keine Arbeitgeber. Dementgegen handelt es sich bei Arbeitnehmern immer um natürliche Personen, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Sobald der Arbeitnehmer ein Jobangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge bestehen erstmal keine Formvorschriften, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Indes ist der Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn sowie alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit auszuhändigen. 

Außer den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer sowie manchmal das Ende des Arbeitsvertrages hinein, hierzu kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Schilderung der Arbeitsleistung unterteilt sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Gleichwohl sollten die Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, genannt werden. 

Unter den Punkt Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Auf keinen Fall fehlen sollten die Angaben zu Gratifikationen, vermögenswirksamen Leistungen, Aufwendungsersatz sowie Zulagen. 

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