
Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten auflaufen, bekommen Sie, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Es reicht ein Anruf unserer Nummer 0641-20105405. Hier erwartet Sie ein aufs Arbeitsrecht fokussierter Anwalt, diesem können Sie Ihr Problem beschreiben und kriegen im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Lage.
Diese Bewertung und die hiermit assoziierten Chancen ermöglichen Ihnen, selber zu beurteilen, inwiefern sich in dieser Sache eine weitere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung auszahlt. Hiernach können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ergeben sich die Kosten für die Beratung beim Rechtsanwalt. In unserer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Beratungsgespräch wird eruiert, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Übrigens, das Gespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.
Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zumeist, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Gießen. Sowohl die dafür anfallenden Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten leiten sich aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der letztlich entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 2.750,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 684,25 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 264,18 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 2.750,00 Euro Streitwert, 1.368,50 Euro nach einem Urteil und 1.896,86 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer in Gießen. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0641 20105405
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