Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Vorsorglich gleich! Sobald Mitarbeiter von ihrer Kündigung erfahren, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Jedoch kommt es gerade in dieser Zeit darauf an, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und aus diesem Anlass ist es notwendig unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

Viele Gekündigte verzichten darauf einen Anwalt hinzuzuziehen, weil sie hohe Kosten erwarten, obschon es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie zunächst anhören. Sobald Sie die Situation geschildert haben, kriegen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre rechtlichen Möglichkeiten selbst zu beurteilen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Voraussetzung ist, sich nicht vom Arbeitgeber beeinflussen zu lassen, denn es gibt keine Pflicht oder Notwendigkeit etwas zu unterzeichnen. Indes läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.

Kommunizieren Sie nach einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wer diese ignoriert, verspielt juristische Möglichkeiten und riskiert darüber hinaus den Verlust von Geld.

Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das besagt, wenn der Gekündigte nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als akzeptiert.

Aber aufgepasst, es gibt noch erheblich kürzere Fristen, die nach einer Kündigung anfangen zu laufen, beispielsweise muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Folglich ist es ratsam nach dem Erhalt einer Kündigung, sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht zu fragen, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu bekommen.

Wir von der Gießener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0641 20105405


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